Mit Beschluss vom 14.04.2020 scheiterte auch das Eilverfahren, das Rechtsanwältin Jessica Hamed gemeinsam mit ihrem Kollegen Marcel Kasprzyk in Bayern führt; die Verordnung bleibt weiter in Kraft.
Gemeinsam mit einem Kollegen führt Rechtsanwältin Jessica Hamed aktuell zwei Normenkontrollverfahren gegen „Corona-Verordnungen“ in Hessen und Bayern.
WeiterlesenAdidas und andere habe es vorgemacht – und sind dafür öffentlich hart kritisiert worden. Mehrere Unternehmen habe in den letzten Tagen angekündigt, Mietzahlungen für Gewerbeflächen, die derzeit wegen administrativer Nutzungsuntersagungen, die zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie ergangen sind, nicht genutzt werden dürfen, (erst einmal) nicht zu erbringen.
Zwei Ansichten zum staatlichen Umgang mit der Covid-19-Krise
Die aktuellen Maßnahmen im Zuge der Corona-Krise sind in unserem Land äußerst ungewöhnlich, im Hinblick auf unsere Verfassung aber dennoch kritisch zu hinterfragen. Unsere Rechtsanwält*innen Jessica Hamed und Jens van Boekel haben dazu ihre Meinung.
Mit viel Leidenschaft wird über das Für und Wider einer Cannabisprohibition gestritten. Legalisierungsbefürwortern, die sich vor allem für die Entkriminalisierung der Konsumenten einsetzen und dafür insbesondere eine Entlastung der Polizei und Justiz ins Feld führen, stehen Legalisierungskritiker nahezu unversöhnlich gegenüber, die gesundheitliche – genauer – gesamtgesellschaftliche Aspekte gegen eine Freigabe rauscherzeugender Substanzen in Stellung bringen. Die Stimme des Connaisseurs, der imstande ist, die Spannung zwischen Genuss und Missbrauch auszuhalten und die Vorzüge eines maßvollen Rausches in die Debatte einzubringen, wird hingegen von niemandem erhoben.
Weiterlesen3,75 Milliarden Euro Verlust
…erleiden deutsche Einzelhändler – große Ketten wie (wo es ihn noch gibt) der kleine Krämer an der Ecke im Jahr – Stand 2018 – direkt durch Warendiebstahl. Weitere 1,45 Milliarden Euro Verlust entstehen durch Präventiv- und Sicherheitsmaßnahmen, die wegen des Drangs von Kunden, Lieferanten, Servicekräften und eigenen Mitarbeitern, sich am Eigentum der Einzelhändler zu vergreifen, erst notwendig werden.
WeiterlesenAuf unsere Strafanzeige gegen die Berliner Richter*innen in der Sache Künast hat die Staatsanwaltschaft nun entschieden, keine Ermittlungen aufzunehmen. Sie lehnte somit einen sogenannten Anfangsverdacht wegen des Vorwurfes der Rechtsbeugung ab. Die Staatsanwaltschaft argumentierte u.a. damit, dass sie keine Anhaltspunkte für eine bewusste und schwerwiegende Entfernung von Recht und Gesetz sähen.
WeiterlesenWir haben heute Strafanzeige gegen die Richter erstattet, welche die Entscheidung zu verantworten haben, nach welcher die Politikerin Renate Künast Beschimpfungen, auch solche der übelsten, sexistischen Sorte, hinzunehmen hätte. Das Urteil hat uns geradezu empört, weil der Verdacht nahe liegt, dass sich die Richter aufgrund ihrer politischen Überzeugungen zu einem schlicht unvertretbaren Urteil entschieden haben. Denn die dort vertretene Rechtsauffassung ist nach unserer Auffassung evident unvertretbar und missachtet die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes offenkundig – diese wurden zwar zitiert, aber nicht angewandt; es erscheint zudem fernliegend, dass die Entscheidung lediglich Folge einer oberflächlichen, „schlampigen“ Bearbeitung sein könnte. Denn den Richtern musste aufgrund der Prominenz von Frau Künast klar gewesen sein, dass die Entscheidung großen medialen Widerhall finden wird.
WeiterlesenDie korrekte Fristenberechnung wird den meisten (wenn auch nicht allen) Rechtsanwälten/-innen eher leicht fallen, ist die richtige Fristberechnung doch bereits Gegenstand der juristischen (Grund-) Ausbildung. Dennoch darf auch diese vermeintlich leichte Aufgabe nicht einfach juristischen Laien übertragen werden, da bei der Fristberechnung nicht nur Tatsachen zu ermitteln sind, sondern diese auch eine rechtliche Beurteilung verlangt. Weil der Rechtsanwalt qua Mandatierung zur richtigen und vollständigen Beratung seines Mandanten verpflichtet ist, stehen selbst fehlerhafte Angaben seitens des Mandanten der Haftung des Rechtsanwaltes nicht ohne weiteres entgegen. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) mit Urteil vom 14.02.2019 entschieden (Az. IX ZR 181/17).
Für öffentlichen Oralverkehr zur Mittagszeit in einer Berliner S-Bahn wurde jüngst ein Pärchen vom Amtsgericht Berlin zu einer Geldstrafe von insgesamt 7.500 Euro Strafe verurteilt.
WeiterlesenDer Mitgliedschaft in einer Familiengruppe bei Whatsapp werden sich wohl nur diejenigen längerfristig erfolgreich entziehen können, die über eine gewisse Renitenz gegen die natürlichen Kontrollbedürfnisse der Mütter und Schwiegermütter über ihre erwachsenen Kinder – Verzeihung: gegenüber deren berechtigtem Wunsch nach Anteilnahme am Leben ihrer Kinder und Enkelkinder – verfügen. Die Mehrheit wird sich deshalb auf kurz oder lang den familiären Zwängen ergeben und das Bedürfnis der Großeltern, mit Fotos der lieben Enkelkinder versorgt zu werden, allein des Familiensegens wegen (und wegen des guten Essens) befriedigen und sich einer Whatsapp-Familiengruppe anschließen.
WeiterlesenRechtsanwalt Michael Bernard wurde vom Nachrichtenmagazin FOCUS als TOP-Anwalt 2018 und damit einer der 138 besten Strafverteidiger Deutschlands ausgezeichnet.
Wir sagen: herzlichen Glückwunsch!
Schlagabtausch zwischen Verteidigung und Richterin – titelte die Rhein-Neckar-Zeitung am 27.04.2018 und skizzierte die engagierte Verteidigung unserer Strafverteidiger Timo Korn und Jessica Hamed.
Verteidigung will Freispruch titelte der Mannheimer Morgen am 09.06.2018 nachdem unsere Strafverteidigerin Jessica Hamed am 08.06.2018 in ihrem ca. 2,5 stündigen Plädoyer beantragte, ihren Mandanten im Hinblick auf die Tötungsvorwürfe freizusprechen.
Die Rheinpfalz fasste in einem Artikel am 08.06.2018 die schwerwiegenden Versäumnisse der Staatsanwaltschaft, die Rechtsanwältin Jessica Hamed rügte zusammen.
Das Landesarbeitsgericht in Mainz hatte sich mit der Frage auseinander zu setzen, ob einem Arbeitnehmer unter dem Gesichtspunkt des sog. „Mobbings“ Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüche zustehen.
Die Klägerin trug unter anderem vor, mehr Arbeit zugewiesen bekommen zu haben als sie objektiv erledigen konnte, durch Äußerungen wie „sie sei gefährlich“ diskreditiert worden zu sein und einer Kollegin sei untersagt worden sie zu unterstützen etc.






