Aktuell wird an uns Rechtsanwält*innen häufig die Frage herangetragen, mit wem man sich Zuhause an Weihnachten oder Silvester (oder auch sonst) treffen darf.
Die Antwort lautet: Zuhause darf man sich im Rahmen einer privaten Zusammenkunft mit jedem und so vielen Menschen wie man selbst verantworten möchte, treffen.
Es gibt diesbezüglich keine rechtlichen Beschränkungen – solche wären im Übrigen auch kaum verfassungsrechtlich zu rechtfertigen –, sondern lediglich eine dringende Empfehlung.