Der Mitgliedschaft in einer Familiengruppe bei Whatsapp werden sich wohl nur diejenigen längerfristig erfolgreich entziehen können, die über eine gewisse Renitenz gegen die natürlichen Kontrollbedürfnisse der Mütter und Schwiegermütter über ihre erwachsenen Kinder – Verzeihung: gegenüber deren berechtigtem Wunsch nach Anteilnahme am Leben ihrer Kinder und Enkelkinder – verfügen. Die Mehrheit wird sich deshalb auf kurz oder lang den familiären Zwängen ergeben und das Bedürfnis der Großeltern, mit Fotos der lieben Enkelkinder versorgt zu werden, allein des Familiensegens wegen (und wegen des guten Essens) befriedigen und sich einer Whatsapp-Familiengruppe anschließen.
Wie aber ist die Rechtslage, wenn sich der Chatinhalt solcher Gruppen nicht auf wohlgemeinte Ratschläge und Besuchsanfragen der lieben Verwandtschaft beschränkt, sondern sich auch im Familienchat (und nicht nur auf Familiengeburtstagen) das volle Eskalationspotenzial familiärer Strukturen entfaltet und sich in ehrverletzenden Äußerungen der Familienmitglieder artikuliert? Einen solchen Sachverhalt hatte jüngst das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. (Urt. v. 17.01.2019 – Az. 16 W 54/18) zu entscheiden, als dieses die Frage zu beantworten hatte, ob ehrverletzende Äußerungen der Schwiegermutter gegenüber ihrem Schwiegersohn in einem Whatsapp-Familienchat erlaubt seien oder ob diese hierfür mit rechtlichen Konsequenzen zu rechnen hätte.
Das Gericht entschied, dass es einen Bereich vertraulicher Kommunikation innerhalb besonders ausgestalteter Vertrauensbeziehungen gebe, der dem Ehrenschutz Betroffener vorgehe („beleidigungsfreie Sphäre“) und wies daher die Unterlassungsklage des Schwiegersohns zurück. Damit solle jedem ein persönlicher Freiraum gewährt werden, in dem er unbeobachtet sich selbst überlassen sei und sich mit seinen engsten Verwandten ohne Rücksicht auf gesellschaftliche Verhaltenserwartungen frei aussprechen und seine Emotionen frei ausdrücken, geheime Wünsche oder Ängste offenbaren und das eigene Urteil über Verhältnisse oder Personen freimütig kundgeben könne, ohne eine gerichtliche Verfolgung befürchten zu müssen. Dieser persönliche Freiraum, so das Oberlandesgericht, erstrecke sich auch auf die elektronische Kommunikation via Whatsapp.
Haben rechtliche Schritte gegen ehrverletzende Äußerungen in Whatsapp-Familiengruppen nach der Rechtsprechung nur geringe Erfolgsaussichten, verbleiben in vergleichbaren Situation alternativ folgende Lösungswege:
- Öffnen Sie die jeweilige Whatsapp-Familiengruppe (häufig an Gruppennamen wie „Familiengruppe“ oder anhand des Plurals des Familiennamens zu erkennen)
- Tippen Sie auf den Gruppenbetreff
- Scrollen Sie an das Ende der Gruppenteilnehmer (Opa ist das bei der alphabetischen Anordnung in Whatsapp nicht in jedem Fall)
- Tippen Sie auf „Gruppe verlassen“ (wer ein wenig Spannung in die Familiengruppe bringen möchte, kann auch alternativ auf „Gruppe melden“ tippen).