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Rechte bei Mängeln an Solaranlagen: Was Verbraucher wissen sollten

Ein Beitrag von Rechtsanwalt René Ritter

Die Nutzung von Solaranlagen zur Stromerzeugung hat in den letzten Jahren stark zugenommen. Dies ist nicht zuletzt auf die steigenden Strompreise und den Wunsch nach Unabhängigkeit von fossilen Brennstoffen zurückzuführen. Doch was tun, wenn bei der Solaranlage Mängel auftreten? Welche Rechte haben die Verbraucher in diesem Fall?

Bei Selbstmontage ist wichtige Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Gewährleistungsrechten, dass die Solaranlage ordnungsgemäß installiert und betrieben wird. Hierbei sollten die Anweisungen des Herstellers beachtet werden. Außerdem ist es ratsam, die Anlage regelmäßig von einem Fachmann überprüfen zu lassen.

Wurde die Solaranlage von einem Unternehmen geliefert und montiert handelt es sich um einen Kaufvertrag mit Montageverpflichtung. Hier haftet das Unternehmen sowohl für das Material als auch für die mangelfreie Montage.

Sollten Mängel an der Solaranlage auftreten, hat der Verbraucher grundsätzlich zwei Möglichkeiten: Zunächst kann er auf der ersten Stufe die Nacherfüllung (also die Beseitigung des Mangels) verlangen. Auf einer weiteren Stufe besteht die Möglichkeit, den Kaufpreis zu mindern, Schadensersatz zu verlangen oder gar den Vertrag rückgängig zu machen. In besonderen Fällen kann dem Verbraucher sogar ein gesetzliches Widerrufsrecht zustehen.

Ein wichtiger Faktor bei der Inanspruchnahme von Gewährleistungsrechten ist die Frist. Die Gewährleistungsfrist beträgt in der Regel 2 Jahre ab Übergabe der Solaranlage. Innerhalb dieser Frist müssen Mängel unverzüglich gerügt werden, da ansonsten die Gewährleistungsrechte verjähren können.

Es ist zu beachten, dass bei Gewährleistungsansprüchen in der Regel der Nachweis des Mangels durch den Verbraucher erforderlich ist. Dies kann beispielsweise durch ein Gutachten eines Fachmanns geschehen.

Fazit:

Die Nutzung von Solaranlagen bietet viele Vorteile, doch auch hier können Mängel auftreten. Verbraucher haben in diesem Fall die Möglichkeit, Gewährleistungsrechte in Anspruch zu nehmen. Es ist jedoch wichtig, die Fristen und rechtlichen Anforderungen für die Inanspruchnahme von Gewährleistungsrechten zu beachten, um diese auch erfolgreich geltend machen zu können. Verbraucher sollten daher nicht zögern, die Hilfe eines spezialisierten Rechtsanwalts in Anspruch zu nehmen.

Gerne stehen Ihnen hierfür unsere Rechtsanwälte im Bau- und Architektenrecht, Timo Berneit und René Ritter, engagiert und kompetent zur Seite.