»Nach der Flut ziehen die Menschen in das Land Schinar, wo sie sich niederlassen.
Um sich nicht weiter über die Erde zu zerstreuen, beschließen sie, einen weithin sichtbaren Turm zu bauen.«

Turmbau zu Babel, Gen 11,4

Ihr Rechtsanwalt im Bau- und Architektenrecht – René Ritter

Für Privatpersonen und Verbraucher

Wann brauchen private Bauherren und Verbraucher insbesondere einen Spezialisten für Bau- und Architektenrecht?

  • Wenn Mängel an der beauftragten Werkleistung auftreten, d.h. wenn nach Beauftragung eines Handwerkers oder Bauunternehmens die „gebaute“ (daher Baurecht) Leistung nicht so ist, wie sie nach dem (Bau-)Vertrag sein sollte.
  • Wenn ein Handwerker oder Bauunternehmer gegenüber privaten Bauherren oder Verbrauchern überhöhte Rechnungen stellen.
  • Wenn Handwerker oder Bauunternehmen einem privaten Bauherrn oder Verbraucher einen nachteiligen Bauvertrag/Werkvertrag zur Unterschrift vorlegen.
  • Bei allen sonstigen Rechtsfragen mit Bezug zu der Materie Bau- und Architektenrecht

 

Was kann ein Spezialist für Bau- und Architektenrecht für private Bauherren und Verbraucher tun?

Ein Spezialist für Bau- und Architektenrecht

  • prüft Ihren Bauvertrag,
  • begleitet Sie beim Bau,
  • hilft bei der Abnahme,
  • setzt Fristen zur Mängelbeseitigung,
  • wehrt unberechtigte Werklohnforderungen ab und
  • macht Ansprüche effizient außergerichtlich und gerichtlich geltend.

Die Schwerpunkte unserer Tätigkeit für private Bauherren im Einzelnen:

  • Baubegleitende Rechtsberatung
  • in allen Phasen Ihres Bauvorhabens
  • bei Problemen in der Bauabwicklung, insbesondere Mehrkosten, Mängel und Bauzeitenüberschreitung
  • Abnahme und Mängelhaftung
  • Abrechnungen
  • Gestaltung und Verhandlung von Bauverträgen
  • Schulungen zu Themen des privaten Baurechts
  • Vergütungsfragen (z. B. Werklohn und Gegenansprüche)
René Ritter, Rechtsanwalt

René Ritter
Rechtsanwalt

Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht