Wir möchten im Zusammenhang mit dem Thema „Widerruf von Darlehensverträgen“, „Sparen von Vorfälligkeitsentschädigung“ und „fehlerhafte Widerrufsbelehrungen in Kreditverträgen“ auf ein hochaktuelles Thema hinweisen.
Seitens des Gesetzgebers ist das Widerrufsrecht für Verträge, die bis zum 10.06.2010 abgeschlossen wurden, durch das Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie beschränkt worden. Die Frist zur Ausübung des Widerrufs endet für diese Verträge am 21.06.2016! Nach dem Ablauf dieser Frist ist ein Widerruf dieser Verträge nicht mehr möglich.
Dies bedeutet, dass der Widerruf nachweislich bis spätestens zum 21.06.2016 bei dem jeweiligen Kreditinstitut eingegangen sein muss. Wir empfehlen hier jedoch ausdrücklich, den Widerruf nachweislich bis spätestens zum 20.06.2016 auszuüben.
Verträge, die nach dem 10.06.2010 abgeschlossen wurden, sind hiervon nicht betroffen, diese können auch noch zu einem späteren Zeitpunkt widerrufen werden.
Für den Fall, dass die Bank den Widerruf zurückweist, bedeutet dies jedoch nicht gleichfalls auch, dass der Widerruf nicht möglich oder aussichtslos ist. Erfahrungsgemäß lehnen Kreditinstitute einen Widerruf zunächst kategorisch ab, um den Kunden von dessen Ausübung abzuhalten. Eine Weiterverfolgung Ihrer Ansprüche aus dem von Ihnen erklärten Widerruf sowie eine Beauftragung unserer Kanzlei mit der Interessenwahrnehmung kann dann auch noch über den 21.06.2016 hinaus erfolgen.
Wir bieten Ihnen gerne eine kostengünstige Erstprüfung Ihrer Unterlagen an und beraten Sie im Hinblick auf die Erfolgsaussichten des weiteren Vorgehens.
Idealer Weise können Sie uns dann folgende Unterlagen zur Verfügung stellen:
- Ihren schriftlichen Widerruf
- Reaktion bzw. Ablehnungsschreiben der Bank/Bausparkasse
- Darlehensvertrag mit Widerrufsbelehrung
- Daten einer eventuell vorhandenen Rechtsschutzversicherung
Herr Rechtsanwalt Sven Hartmann ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht sowie Bankkaufmann und verfügt über langjährige Erfahrungen auf diesem Gebiet und hat bereits zahlreiche Erfolge für betroffene Bankkunden erzielt.