Die Redensart „Mein Name ist Hase – ich weiß von nichts“ ist wohl jedem bekannt. Ihr Ursprung ist aber heute aktueller denn je. Der Ausspruch stammt von dem Heidelberger Jurastudenten Karl Victor von Hase. Er war 1855 vor dem Universitätsgericht wegen Fluchthilfe angeklagt worden. Als Jurastudent wusste er, dass er Angaben zur Person machen muss und er kannte sein Recht, zu den Vorwürfen zu schweigen. Zu Beginn der Gerichtsverhandlung machte Hase mit den Worten: „Mein Name ist Hase; ich verneine die Generalfrage; ich weiß von nichts“ von diesem Recht Gebrauch.
Auch heute gilt, dass jeder Beschuldigte das Recht hat zu schweigen.
Dieser Hinweis kann im Strafverfahren nicht oft genug wiederholt werden: Machen Sie keine Aussage ohne mit Ihrem Verteidiger gesprochen zu haben.
Gehen Sie noch weiter als Hase und sagen auch nicht, dass Sie nichts wissen. Auch wenn sich die Situation sehr befremdlich anfühlt: Jeder Polizist, Staatsanwalt und Richter kennt dieses Recht und weiß, dass er Ihre Rechte respektieren muss. Machen Sie also nur Angaben zur Person und keine Angaben zur Sache. In nur sehr wenigen Fällen verschafft Ihnen eine frühe Aussage überhaupt einen Vorteil. Dieser Vorteil kann aber auch nach der Rücksprache mit dem Verteidiger genutzt werden. Machen Sie jedoch unbedachte Äußerungen, hat dies allzu oft negative oder gar verheerende Folgen für das ganze Verfahren.
Von daher gilt damals wie heute: Sagen Sie nichts ohne Ihren Anwalt!
Für Fragen zum Strafrecht stehen Ihnen die Rechtsanwälte und Fachanwälte für Strafrecht Michael Bernard und Timo Korn gerne zur Verfügung.