Grundsätzlich sind Verwandte in gerader Linie einander unterhaltsverpflichtet. Dies betrifft nicht nur die Unterhaltspflicht der Eltern für ihre Kinder, sondern auch umgekehrt.
Grundsätzlich sind Verwandte in gerader Linie einander unterhaltsverpflichtet. Dies betrifft nicht nur die Unterhaltspflicht der Eltern für ihre Kinder, sondern auch umgekehrt.
