Strafanzeige wegen des Verdachtes der Rechtsbeugung gegen Berliner Richter im Fall Künast eingereicht

Causa Künast – Staatsanwaltschaft lehnt die Aufnahme von Ermittlungen wegen des Verdachts der Rechtsbeugung gegen die Richter*innen des Landgerichts Berlin ab – Beschwerde eingelegt

Auf unsere Strafanzeige gegen die Berliner Richter*innen in der Sache Künast hat die Staatsanwaltschaft nun entschieden, keine Ermittlungen aufzunehmen. Sie lehnte somit einen sogenannten Anfangsverdacht wegen des Vorwurfes der Rechtsbeugung ab. Die Staatsanwaltschaft argumentierte u.a. damit, dass sie keine Anhaltspunkte für eine bewusste und schwerwiegende Entfernung von Recht und Gesetz sähen.

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Strafanzeige wegen des Verdachtes der Rechtsbeugung gegen Berliner Richter im Fall Künast eingereicht

Strafanzeige wegen des Verdachtes der Rechtsbeugung gegen Berliner Richter im Fall Künast eingereicht

Wir haben heute Strafanzeige gegen die Richter erstattet, welche die Entscheidung zu verantworten haben, nach welcher die Politikerin Renate Künast Beschimpfungen, auch solche der übelsten, sexistischen Sorte, hinzunehmen hätte. Das Urteil hat uns geradezu empört, weil der Verdacht nahe liegt, dass sich die Richter aufgrund ihrer politischen Überzeugungen zu einem schlicht unvertretbaren Urteil entschieden haben. Denn die dort vertretene Rechtsauffassung ist nach unserer Auffassung evident unvertretbar und missachtet die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes offenkundig – diese wurden zwar zitiert, aber nicht angewandt; es erscheint zudem fernliegend, dass die Entscheidung lediglich Folge einer oberflächlichen, „schlampigen“ Bearbeitung sein könnte. Denn den Richtern musste aufgrund der Prominenz von Frau Künast klar gewesen sein, dass die Entscheidung großen medialen Widerhall finden wird.

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