Wir stellen in der anwaltlichen Praxis derzeit fest, dass es zu einer erheblichen Zunahme von Zwangspensionierungsverfahren kommt. Ein solches Verfahren nimmt seinen Anfang damit, dass der Beamte dazu aufgefordert wird, sich einer amtsärztlichen Untersuchung zu unterziehen. Häufig enthalten diese Aufforderungen den Hinweis, dass die Verweigerung der Untersuchung ein Dienstvergehen darstelle und mit einer Disziplinarmaßnahme geahndet werden könne.
Der Beamte kommt dann mit der Frage zu uns ins Büro, ob diese Behauptung rechtlich haltbar ist.
In jedem Fall ist in dieser Situation zu raten, die Untersuchungsaufforderung anwaltlich auf ihre Rechtsmäßigkeit hin prüfen zu lassen. Denn Untersuchungsaufforderungen sind an strenge rechtliche Anforderungen gebunden und müssen deshalb gut begründet werden. Das Bundesverwaltungsgericht hat diese Anforderungen in den letzten Jahren deutlich verschärft. Diese neuere Rechtsprechung hat sich aber in den Personalverwaltungen und auch bei den Personalvertretungen bisher noch nicht überall herumgesprochen und wird deshalb in den Behörden nach wie vor oft nicht berücksichtigt.
Die Untersuchungsanordnung ist allerdings kein Verwaltungsakt und es gibt deshalb kein förmliches Rechtsmittel gegen die Aufforderung, zur Untersuchung zu erscheinen. Die Anordnung kann also nicht mit Widerspruch oder Anfechtungsklage angegriffen werden. Dies bedeutet aber nicht, dass sich der Beamte nicht wehren könnte. Er hat das Recht, die Aufforderung auf ihre Rechtmäßigkeit hin überprüfen zu lassen und sie nicht zu beachten, wenn sie fehlerhaft ist. Die Weigerung darf dann nicht als Beweisvereitelung gewertet werden, der Dienstherr darf aus der Weigerung also nicht den Schluss ziehen, dass der Beamte wahrscheinlich dienstunfähig sei, weil er sonst der Aufforderung doch Folge geleistet hätte. Die Nichtwahrnehmung des Termins stellt dann kein Dienstvergehen dar und ein Disziplinarverfahren würde ergebnislos verlaufen.
Sollten Sie zu einer amtärztlichen Untersuchung aufgefordert werden, scheuen Sie sich nicht, uns umgehend zu kontaktieren. Unsere Prüfungen ergeben häufig, dass Untersuchungsaufforderungen rechtswidrig sind. Rechtsanwältin Dr. Nicole Koch wird Sie sodann umfassend aufklären und beraten.