Der Bundesgerichtshof (BGH) hat zugunsten der Verbraucher entschieden, dass eine Bank keine Vorfälligkeitsentschädigung erlangen darf, wenn sie selbst wegen Zahlungsverzug das Darlehen gekündigt hat.
BGH, Urteil vom 19. Januar 2016 – XI ZR 103/15
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat zugunsten der Verbraucher entschieden, dass eine Bank keine Vorfälligkeitsentschädigung erlangen darf, wenn sie selbst wegen Zahlungsverzug das Darlehen gekündigt hat.
BGH, Urteil vom 19. Januar 2016 – XI ZR 103/15