Vorfälligkeitsentschädigung kann zurückgefordert werden!

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat zugunsten der Verbraucher entschieden, dass eine Bank keine Vorfälligkeitsentschädigung erlangen darf, wenn sie selbst wegen Zahlungsverzug das Darlehen gekündigt hat.

BGH, Urteil vom 19. Januar 2016 – XI ZR 103/15

Der für das Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 19.01.2016 entschieden, dass Banken, die Verbraucherdarlehen aufgrund von Zahlungsverzugs gekündigt hatten, wegen der Vorschrift des § 497 Abs. 1 BGB (in der bis zum 10. Juni 2010 geltenden Fassung) neben der sofortigen Rückzahlung des Restdarlehensvertrages keine Vorfälligkeitsentschädigung als Schadensersatz verlangen können.

Hintergrund:

Die beklagte Sparkasse hatte im Jahr 2010 und 2011 Darlehensverträge vorzeitig wegen Zahlungsverzugs der Darlehensnehmer gekündigt, die noch offene Darlehensvaluta fällig gestellt und zusätzlich eine Vorfälligkeitsentschädigung als Schadensersatz gefordert. Die Zahlung der Vorfälligkeitsentschädigung erfolgte zunächst unter Vorbehalt. Die Klage auf Rückzahlung dieses Betrags blieb in den Vorinstanzen erfolglos.

Der BGH hat das Berufungsurteil teilweise aufgehoben und die beklagte Bank u.a. zur Rückzahlung der geleisteten Vorfälligkeitsentschädigung verurteilt. Der XI. Zivilsenat begründet diese Entscheidung damit, dass dies zwar nicht zwingend bereits vom Wortlaut des § 497 Abs. 1 BGB gedeckt ist, nach der Gesetzesbegründung jedoch „der Verzugszins nach Schadensersatzgesichtspunkten zu ermitteln und ein Rückgriff auf den Vertragszins grundsätzlich ausgeschlossen“ sein soll (BT-Drucks. 11/5462, S. 26 zur Vorgängernorm des § 11 VerbrKrG). Der Gesetzgeber wollte hiermit die Schadensberechnungsmöglichkeit hinreichend vereinfachen. Bewusst habe der Gesetzgeber dabei auch in Kauf genommen, dass hiermit unter Umständen eine Besserstellung des vertragsbrüchigen gegenüber dem vertragstreuen Schuldner verbunden ist.

Fazit:

Darlehensnehmer, die in der Vergangenheit nach Kündigung des Darlehensvertrages durch die Bank zusätzlich eine hohe Vorfälligkeitsentschädigung gezahlt haben, können diese zu Unrecht erfolgte Zahlung zurückverlangen.

Herr Rechtsanwalt Sven Hartmann ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht sowie Bankkaufmann und verfügt über langjährige Erfahrungen auf diesem Gebiet und hat bereits zahlreiche Erfolge für betroffene Bankkunden erzielt. Er hilft Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.