Wie mittlerweile in nahezu allen Medien berichtet wurde, wird das Sorgerecht unverheirateter Eltern reformiert. Die Regelungen sind jedoch lediglich vom Bundestag beschlossen worden, haben aber noch keine Gesetzeskraft. Die Neuerungen sind notwendig, da das bisherige Recht durch eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts 2010 für verfassungswidrig erklärt wurde und somit de facto seitdem keine gesetzliche Regelung besteht.
Nach der Neuregelung kann der Kindesvater das Sorgerecht erhalten, wenn nicht ausnahmsweise das Kindeswohl dagegen spricht. Diese sogenannte negative Kindeswohlprüfung trägt dem Umstand Rechnung, dass sich das gemeinsame Sorgerecht im Regelfall positiv auf das Kindeswohl auswirkt.
Daneben wird der Weg zum gemeinsamen Sorgerecht deutlich vereinfacht. Dies kann durch das Einverständnis der Kindesmutter mit dem gemeinsamen Sorgerecht erfolgen. Erklärt sie dies nicht, kann der Kindesvater mit Hilfe des Jugendamtes eine Einigung anstreben.
Scheitert auch dieser Weg oder hat der Kindesvater daran kein Interesse kann er jederzeit das Familiengericht anrufen. In eindeutigen Fällen kann das Familiengericht im vereinfachten Verfahren entscheiden. Nur in Fällen, in denen das Kindeswohl tatsächlich beeinträchtigt ist, findet zukünftig noch ein umfangreiches Verfahren statt.
Die Berichterstattung zu den Änderungen des Sorgerechts hat es allerdings versäumt darauf hinzuweisen, dass dieses Gesetz durch den Beschluss des Bundestages noch nicht in Kraft ist. Nach den Erfahrungen in den letzten Wochen haben allerdings zahlreiche unverheiratete Väter diesen Eindruck. Diese Väter müssen sich leider noch etwas gedulden, bis das neue Recht tatsächlich in Kraft ist und die derzeitige unklare Situation endgültig von einer gesetzlichen Regelung abgelöst wird.
Für Fragen zum Sorgerecht steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Korn als Fachanwalt für Familienrecht gerne zur Verfügung.