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Revision zurückgenommen. Keine BGH-Entscheidung zu Verwirkung Widerrufsrecht von Verbraucherdarlehen.

23. Juni 2015

Revision zurückgenommen. Keine BGH-Entscheidung zu Verwirkung Widerrufsrecht von Verbraucherdarlehen.

In einer Pressemitteilung vom 19.06.2015 hat der BGH verkündet, dass vorerst nunmehr doch keine Grundsatzentscheidung des BGH zu der Frage ergeht, ob der Widerruf eines Darlehensvertrages mit fehlerhafter Widerrufsbelehrung verwirkt sein kann.

Die Kläger haben ihre Revision gegen das Urteil des 13. Zivilsenats des Hanseatischen
Oberlandesgerichts Hamburg vom 26. Februar 2014, Az. 13 U 71/13 zurückgenommen. Der Verhandlungstermin am 23. Juni 2015 um 9.00 Uhr ist aufgehoben.

Vieles spricht dafür, dass die Bank eine abschließende Entscheidung verhindern wollte und den Klägern ein außergerichtliches Angebot unterbreitet hatte, woraufhin sich die Parteien einigten.  Hier lässt sich spekulieren, dass die Bank schließlich doch fürchtete, mit ihren Argumenten beim BGH nicht durchdringen zu können. Daher  sollte betroffenen Darlehensnehmern weiterhin geraten werden, gegen die Bank wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrung vorzugehen, denn auch hier hat sich wieder einmal gezeigt, dass die Bank an einer abschließenden gerichtlichen Entscheidung – aus für uns nachvollziehbaren Gründen – kein Interesse hat.

Dies erhöht unserer Auffassung nach abermals die Chancen, die Banken in den Fällen fehlerhafter Widerrufsbelehrungen in Anspruch zu nehmen und etwaig bereits im außergerichtlichen Bereich zu einer für beide Seiten einvernehmlichen Lösung zu kommen. Darlehensnehmer, die in der Vergangenheit ihren Vertrag bereits gekündigt haben und damals eine hohe Vorfälligkeitsentschädigung gezahlt haben, können weiterhin berechtigte Hoffnungen haben, die zu Unrecht gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung zurück zu verlangen.

Für viele Bankkunden besteht die Möglichkeit auch nach Jahren Darlehen wirksam zu widerrufen und sich hierdurch aktuell niedrigen Zinsen durch eine Umschuldung zu sichern oder eine bereits gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung zurück zu fordern.

Wir übernehmen gerne die Prüfung, ob Ihre Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist. Darüber hinaus können wir Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Rechte behilflich sein. Herr Rechtsanwalt Sven Hartmann  ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Bankkaufmann und verfügt über langjährige Erfahrungen auf diesem Gebiet und hat bereits zahlreiche Erfolge für betroffene Bankkunden erzielt.

Posted in: Bankrecht Tagged: Anwalt, Anwalt Bad Kreuznach, Anwalt Mainz, Bankrecht, Rechtsanwalt Wiesbaden, Verbraucherdarlehen, Widerruf Author: BernardKornundPartner

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