Bundesverfassungsgericht befindet die Privilegien für Firmenerben für verfassungswidrig

Kurz vor Jahresende erreichte uns aus Karlsruhe noch eine besonders wichtige Entscheidung vom Bundesverfassungsgericht. Die Richter entschieden, dass die Steuerprivilegien für Firmenerben in ihrer derzeitigen Form verfassungswidrig seien.

Erben von Firmen, land- und forstwirtschaftlichen Unternehmen sowie Kapitalgesellschaften können nach den derzeitigen Regelungen – unter bestimmten Voraussetzungen – in erheblicher Weise Steuern sparen oder sogar ganz vermeiden. Nach Ansicht des Senats liege es zwar im Entscheidungsspielraum des Gesetzgebers, kleinere und mittelständische Unternehmen zu bevorzugen, um ihren Bestand zu sichern.

Allerdings sei es unverhältnismäßig, würde man jegliche Unternehmen ohne Bedürfnisprüfung privilegieren. Daneben beanstandeten die Richter die Steuerfreistellung für Betriebe mit bis zu 20 Beschäftigten sowie die Möglichkeiten, durch rechtliche Schlupflöcher Steuern zu vermeiden.

Der Gesetzgeber hat nun bis Ende Juni 2016 Zeit für eine Neuregelung. Dabei gestanden die Richter dem Gesetzgeber allerdings einen weitreichenden Gestaltungsspielraum zu.

Bundesverfassungsgericht mit Urteil vom 17.12.2014, Az.: 1 BvL 21/12

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