»Das Leben ist ungerecht, aber denke daran: nicht immer zu deinen Ungunsten.«
John F. Kennedy
John F. Kennedy
Wir beraten Sie gerne, lange bevor es zum sogenannten »Rosenkrieg« kommt, bei dem beide Fronten verhärtet sind, und um jeden Silberlöffel gekämpft wird. Doch manchmal sind solche Streitfragen unvermeidlich und auch komplex – wer hat was in die Ehe mitgebracht, was wurde wem wann vererbt, wem wird die Wohnung/das Haus zugesprochen, wie wird das Vermögen veranschlagt, wie ist der Güterstand – das sind alles Fragen, die vor einer rechtskräftigen Scheidung geklärt werden müssen, bzw. im Gerichtsverfahren zu Ihren Gunsten verhandelt werden müssen. Als Fachanwalt für Familienrecht in Mainz stehen wir Ihnen dabei qualifiziert und spezialisiert zur Seite.
Der Ablauf einer Scheidung sieht vor, dass die Partner vor dem Scheidungstermin mindestens ein Jahr getrennt leben, und damit ist gemeint, dass sie Tisch und Bett nicht mehr miteinander teilen (das sogenannte »Trennungsjahr«). Dies kann in einer gemeinsamen Wohnung durchgeführt werden – dass dies die Situation jedoch nicht entspannt, ist offensichtlich. Bei Scheidungswunsch stellt ein Partner durch einen Anwalt beim Familiengericht einen Scheidungsantrag, in dem begründet wird, warum die Lebensgemeinschaft nicht mehr besteht bzw. warum der Antragssteller diese Partnerschaft nicht mehr fortsetzen möchte. In dem Antrag wird auch der Zeitpunkt der Trennung eingetragen, damit die Trennungsdauer berechnet werden kann. Dieser Scheidungsantrag wird anschließend dem Partner zugestellt, er kann ihm zustimmen, ihn ablehnen oder mit einem Anwalt einen eigenen Ehescheidungsantrag stellen. Letzteres kann sinnvoll sein – wenn nämlich der Partner/die Partnerin den eigenen Antrag und damit seinen Scheidungswillen zurückzieht, ohne dass der Partner/die Partnerin einen Ehescheidungsantrag gestellt hat, wird der Fall erstmal vor Gericht geschlossen. Nur ein neuer Antrag kann in diesem Fall das Gericht dazu bewegen, einen neuen Gerichtstermin festzusetzen – dies verzögert natürlich den Prozess. Gibt es über den Trennungszeitpunkt Streitigkeiten und verweigert der Partner/die Partnerin die endgültige Scheidung, geht der Richter nach spätestens 3 Jahren der Trennung davon aus, dass die Ehe gescheitert ist – und setzt eine Scheidung durch.
Bei Antragsstellung sendet das Gericht auch beiden Parteien Formulare zu, durch die der Versorgungsausgleich berechnet werden kann. Hierbei geht es um die Aufteilung der Altersvorsorge. Dies bedeutet letztlich, dass derjenige, der weniger verdient hat, weil er sich z. B. um Kind und Haushalt gekümmert hat, in der Rente nicht deutlich benachteiligt wird, sondern im Rentenalter einen Ausgleich erhält.
Sehr emotional wird es meist, wenn es um die eigenen Kinder geht. Im Regelfall haben beide Eltern nach der Beendigung der Ehe das gemeinsame Sorgerecht, es wird nur aufgehoben, wenn das Kindeswohl gefährdet wird. Wie das gemeinsame Sorgerecht gelebt wird, müssen die Eltern untereinander verhandeln, Anwälte können in diesem Fall beratend zur Seite stehen. Gemeinsam muss grundsätzlich die medizinische Versorgung geklärt werden, die Schulwahl und der regelmäßige Aufenthaltsort. Ob Ihr Kind jedoch Schokolade zum Nachtisch essen darf oder nicht, kann bei beiden Partner unterschiedlich gehandhabt werden. Gerichte greifen nur ein, wenn sie das Kindeswohl gefährdet sehen. Wenn Sie vor Gericht das alleiniges Sorgerecht erstreiten wollen, bedenken Sie, dass dies auch das Risiko beinhaltet, dass Ihnen als Antragssteller selbst das Sorgerecht aberkannt werden kann. Lassen Sie sich deshalb immer bei Rechtsfragen um das Kindeswohl von einem Familienanwalt beraten.
Ein weiterer großer Streitpunkt ist das Umgangsrecht – die Häufigkeit des Umgangs, die Dauer des Umgangs und die Frage des Übernachtungsumgangs – konkret: Wer hat wann wie oft und wie lange das Kind? Im Mittelpunkt der Entscheidungen muss immer das Interesse des Kindes stehen. Kleinere Kinder brauchen öfter Umgang und größere Kinder eher längeren Umgang – z. B. ein Wochenendbesuch. Kompliziert wird es in der Ferienzeit, die meist länger dauert, als Eltern Urlaub nehmen können, und noch schwieriger wird es, wenn ein Elternteil z. B. die Vernachlässigung des Kindes beim anderen Elternteil vermutet bzw. dem anderen solch eine Vernachlässigung grundlos unterstellt. Doch auch in weniger brisanten Fragestellungen können Sie sich bei unserem Fachanwalt für Familienrecht über Ihre Rechten und Pflichten als geschiedene Eltern informieren.
Ein drittes Streitthema bei gemeinsamen Kindern ist die Zahlung des Unterhalts für die Kinder. Die Düsseldorfer Tabelle legt dies zwar fest – doch was ist zu tun, wenn der Partner/die Partnerin hoch verschuldet ist, und nicht zahlen kann? Oder einfach nicht zahlt? Oder wie kann man sich wehren, wenn der Partner/die Partnerin eine Rechnung nach der anderen einreicht und dies begründet mit Argumenten wie »das Kind soll von der Scheidung nichts merken«? Oder umgekehrt – die Schule plant einen Ausflug nach Italien und der Partner meint, dies sei in seinen monatlichen Zahlungen inbegriffen, er würde keinen Zuschuss geben? Hierzu existiert eine klare Rechtsprechung – informieren Sie sich über die konkrete Rechtslage bei uns.
Das Ende einer Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft ist ein emotionaler Ausnahmezustand. Wenn eine Ehe-Beziehung zerbricht, ist es unvermeidbar, dass dieser Prozess durch einen Anwalt begleitet wird und zumindest einer der Partner juristisch beraten werden kann. Wir von Bernard Korn & Partner beantworten Ihnen als Scheidungsanwalt mit Standorten in Wiesbaden, Mainz und Bad Kreuznach alle Fragen rund um das Thema Scheidung und Trennung, auch in Streitfällen, die die gemeinsamen Kinder betreffen. Unser Anwalt für Familienrecht begleitet Sie dabei durch alle Phasen des Scheidungsverfahrens – ob Sie nur über eine Trennung nachdenken und über die Konsequenzen reden möchten, oder ob Sie schon mitten im Beziehungskonflikt stehen und nun ihr Recht einfordern möchten. Eine Beratung zur Trennungsvereinbarung oder auch Scheidungsfolgenvereinbarung ist in jedem Falle sinnvoll, auch dann wenn eine einvernehmliche Scheidung vorliegt oder es vordergründig nichts zu erstreiten gibt. Je sachlicher die Diskussion um Rechte und Pflichten der Ehepartner von Anfang an geführt wird, desto weniger Porzellan zerbricht. Mit dem Gang zum Anwalt können Sie eher Streit vermeiden, als verursachen, da manche Regelungen und Rechtslagen durch den Gesetzgeber so klar definiert wurden, dass darüber kaum gestritten werden kann. Eine sachliche Auseinandersetzung über die Rechte und Pflichten der Partner nach Beendigung der Partnerschaft kann die Emotionen aus der Trennung heraus nehmen und im Idealfall dazu führen, dass beide Partner eine Scheidungsfolgenvereinbarung aufsetzen, die die Konsequenzen der Scheidung für beide Paare vertraglich regelt.
Dem Rechtsanwalt für Scheidungsrecht wird oft die Frage gestellt »was kostet eine Scheidung?« – doch diese kann so pauschal nicht beantwortet werden. Jeder Fall ist individuell, doch lassen Sie sich nicht aus Sorge um die Gesamtkosten von einem Erstgespräch abhalten. In einem persönlichen Termin vor Ort in Mainz können wir klären, wie Ihre Lebenssituation juristisch betrachtet werden kann und welche Lösungsansätze sich daraus ergeben. Wir informieren Sie, wie Sie Ihr volles Recht einklagen können, welche Anträge beim Familiengericht gestellt werden müssen und vertreten Sie als Anwalt fachkundig in einem Scheidungsprozess.
Bedenken Sie bitte, dass eine Rechtsberatung immer nur einen Partner beraten kann, niemals beide Seiten gleichzeitig, selbst wenn der Ehegatte oder die Ehegattin mit den Forderungen von Anfang an einverstanden ist. Ein Anwalt muss immer parteiisch sein. Bedenken Sie auch, dass Sie ohne Anwalt beim Familiengericht keinen Antrag stellen können – auch keinen Scheidungsantrag. Ohne Anwalt können Sie einer Scheidung nur zustimmen oder ablehnen.
Wie bereits oben betont, unterschreiben beide Parteien im Idealfall eine sogenannte »Scheidungsfolgenvereinbarung«, die die Rechte und Pflichten der Partner nach der Scheidung regelt. Von einer mündlichen Vereinbarung ist abzuraten, bestimmte Vereinbarungen müssen dem Gesetz nach notariell beurkundet werden. Wir von Bernard Korn & Partner können zusammen mit Ihnen diese Vereinbarung aufsetzen und aushandeln. Wir arbeiten bei Vertragsabschluss mit kompetenten Notaren in Wiesbaden, Mainz und Bad Kreuznach zusammen.
Solch eine Scheidungsfolgenvereinbarung – auch als Scheidungsvereinbarung bekannt – beschleunigt den Prozess vor dem Familiengericht, da hier wichtige Konsequenzen der Scheidung wie z. B. die Unterhaltszahlung vorab ausdiskutiert wurden. Diese außergerichtliche Vereinbarung ist natürlich deutlich günstiger, als sich gerichtlich zu streiten.
Das Ende der Ehe verläuft auch sachlicher, wenn zur Eheschließung ein Ehevertrag geschlossen wurde, der die vermögensrechtlichen Folgen der Beendigung der Ehe regelt. Wenn dieser jedoch deutlich einseitig die Lasten verteilt, kann er im Nachhinein als ungültig erklärt werden. Auch deshalb ist dringend dazu zu raten, den Vertrag mit einem Fachanwalt für Familienrecht durchzusprechen. Wurde kein Ehevertrag geschlossen, kann jeder Ehegatte bzw. jede Ehegattin einen Zugewinnausgleich verlangen. Hierbei wird berechnet, wie hoch der Zugewinn des Vermögens im Laufe der Ehejahre ist. Niemand hat dabei ein Anrecht auf einen Gegenstand wie z. B. ein Auto, kann sich jedoch die Hälfte des Wertes auszahlen lassen. Auf den ersten Blick klingt das simpel, doch dies ist eine komplexe Fragestellung – wie wird das Haus/das Auto/der Schmuck etc. bewertet? Wie werden Unternehmensbeteiligungen berechnet? Erbschaften oder Schenkungen? Gerade Selbstständige scheuen eine Scheidung, um nicht ihr Unternehmen zu belasten. Ob Sie jetzt Firmeninhaber sind oder Partner eines Firmeninhabers – über Ihre Rechte und auch die Berechnung des Zugewinnausgleichs informiert unser Fachanwalt für Familienrecht gerne.
Letztlich ist das Familienrecht eine komplexe Materie, die Sie nicht googlen können. Deshalb raten wir dazu, sich bei Trennung und Scheidung schon möglichst früh von uns beraten zu lassen. Unsere Kanzleien finden Sie in Wiesbaden, Mainz und Bad Kreuznach. Vereinbaren Sie einfach einen Termin mit uns, wir besprechen gerne Ihre Situation!