Ein Beitrag von Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht Nadia Thibaut, Bernard Korn & Partner, Wiesbaden/Mainz/Bad Kreuznach.
Staatliche Unterstützungsmaßnahmen für Unternehmen, die in Folge der Covid-19-Pandemie und der staatlichen Gegenmaßnahmen gegen diese in Schieflage geraten sind, sind allgegenwärtig.
1. Für welche Verkehrsverstöße gelten die neuen Bußgelder?
Für alle Verkehrsverstöße, die noch bis zum 27.04.2020 um 23.59 Uhr begangen wurden, gilt weiterhin altes Recht und damit die alten Bußgeldsätze. Das heißt aber auch, für Verstöße, die ab dem 28.04.2020 um 00.00 Uhr und danach begangen werden, gelten ab sofort die neuen und höheren Bußgelder.
Adidas und andere habe es vorgemacht – und sind dafür öffentlich hart kritisiert worden. Mehrere Unternehmen habe in den letzten Tagen angekündigt, Mietzahlungen für Gewerbeflächen, die derzeit wegen administrativer Nutzungsuntersagungen, die zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie ergangen sind, nicht genutzt werden dürfen, (erst einmal) nicht zu erbringen.
Mit viel Leidenschaft wird über das Für und Wider einer Cannabisprohibition gestritten. Legalisierungsbefürwortern, die sich vor allem für die Entkriminalisierung der Konsumenten einsetzen und dafür insbesondere eine Entlastung der Polizei und Justiz ins Feld führen, stehen Legalisierungskritiker nahezu unversöhnlich gegenüber, die gesundheitliche – genauer – gesamtgesellschaftliche Aspekte gegen eine Freigabe rauscherzeugender Substanzen in Stellung bringen. Die Stimme des Connaisseurs, der imstande ist, die Spannung zwischen Genuss und Missbrauch auszuhalten und die Vorzüge eines maßvollen Rausches in die Debatte einzubringen, wird hingegen von niemandem erhoben.
Weiterlesen3,75 Milliarden Euro Verlust
…erleiden deutsche Einzelhändler – große Ketten wie (wo es ihn noch gibt) der kleine Krämer an der Ecke im Jahr – Stand 2018 – direkt durch Warendiebstahl. Weitere 1,45 Milliarden Euro Verlust entstehen durch Präventiv- und Sicherheitsmaßnahmen, die wegen des Drangs von Kunden, Lieferanten, Servicekräften und eigenen Mitarbeitern, sich am Eigentum der Einzelhändler zu vergreifen, erst notwendig werden.
WeiterlesenDie korrekte Fristenberechnung wird den meisten (wenn auch nicht allen) Rechtsanwälten/-innen eher leicht fallen, ist die richtige Fristberechnung doch bereits Gegenstand der juristischen (Grund-) Ausbildung. Dennoch darf auch diese vermeintlich leichte Aufgabe nicht einfach juristischen Laien übertragen werden, da bei der Fristberechnung nicht nur Tatsachen zu ermitteln sind, sondern diese auch eine rechtliche Beurteilung verlangt. Weil der Rechtsanwalt qua Mandatierung zur richtigen und vollständigen Beratung seines Mandanten verpflichtet ist, stehen selbst fehlerhafte Angaben seitens des Mandanten der Haftung des Rechtsanwaltes nicht ohne weiteres entgegen. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) mit Urteil vom 14.02.2019 entschieden (Az. IX ZR 181/17).
Für öffentlichen Oralverkehr zur Mittagszeit in einer Berliner S-Bahn wurde jüngst ein Pärchen vom Amtsgericht Berlin zu einer Geldstrafe von insgesamt 7.500 Euro Strafe verurteilt.
WeiterlesenDer Mitgliedschaft in einer Familiengruppe bei Whatsapp werden sich wohl nur diejenigen längerfristig erfolgreich entziehen können, die über eine gewisse Renitenz gegen die natürlichen Kontrollbedürfnisse der Mütter und Schwiegermütter über ihre erwachsenen Kinder – Verzeihung: gegenüber deren berechtigtem Wunsch nach Anteilnahme am Leben ihrer Kinder und Enkelkinder – verfügen. Die Mehrheit wird sich deshalb auf kurz oder lang den familiären Zwängen ergeben und das Bedürfnis der Großeltern, mit Fotos der lieben Enkelkinder versorgt zu werden, allein des Familiensegens wegen (und wegen des guten Essens) befriedigen und sich einer Whatsapp-Familiengruppe anschließen.
WeiterlesenRechtsanwalt Michael Bernard wurde vom Nachrichtenmagazin FOCUS als TOP-Anwalt 2018 und damit einer der 138 besten Strafverteidiger Deutschlands ausgezeichnet.
Wir sagen: herzlichen Glückwunsch!
Schlagabtausch zwischen Verteidigung und Richterin – titelte die Rhein-Neckar-Zeitung am 27.04.2018 und skizzierte die engagierte Verteidigung unserer Strafverteidiger Timo Korn und Jessica Hamed.
Verteidigung will Freispruch titelte der Mannheimer Morgen am 09.06.2018 nachdem unsere Strafverteidigerin Jessica Hamed am 08.06.2018 in ihrem ca. 2,5 stündigen Plädoyer beantragte, ihren Mandanten im Hinblick auf die Tötungsvorwürfe freizusprechen.
Die Rheinpfalz fasste in einem Artikel am 08.06.2018 die schwerwiegenden Versäumnisse der Staatsanwaltschaft, die Rechtsanwältin Jessica Hamed rügte zusammen.
Das Landesarbeitsgericht in Mainz hatte sich mit der Frage auseinander zu setzen, ob einem Arbeitnehmer unter dem Gesichtspunkt des sog. „Mobbings“ Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüche zustehen.
Die Klägerin trug unter anderem vor, mehr Arbeit zugewiesen bekommen zu haben als sie objektiv erledigen konnte, durch Äußerungen wie „sie sei gefährlich“ diskreditiert worden zu sein und einer Kollegin sei untersagt worden sie zu unterstützen etc.
In einem ganz aktuellen Urteil hat sich das Landesarbeitsgericht in Mainz mit der Frage auseinandersetzten müssen, welche Rechtsfolgen an ein Abfindungsversprechen geknüpft sind.
Vorliegend hatte der Arbeitgeber dem Mitarbeiter gekündigt und in das Kündigungsschreiben unter anderem geschrieben, dass er „bis zum […] seine vereinbarte Abfindung […] ausbezahlt“.
Verspätete Gehaltszahlung. Arbeitgeber muss eine Pauschale von EUR 40,00 zahlen.
Nach dem mit Wirkung vom 29.7.2014 in Umsetzung von Art. 6 RL 2011/7/EU eingeführten § 288 Abs. 5 BGB kann ein Verbraucher im Falle des Verzugs eines Unternehmers eine Kostenpauschale in Höhe von EUR 40,00 geltend machen. Das Wort „Pauschale“ stellt klar, dass der Aufwand und Verzugsschaden bis zur Höhe von EUR 40,00 gerade nicht nachgewiesen werden muss.