»Pförtner: Eintragung einer Galeere? Oh, da sind Sie hier falsch. Wenden Sie sich an die Hafenkommandantur unten im Hafen.
Asterix: Wieso? Nein, wir wollen keine Galeere eintragen lassen, wir wollen nur den Passierschein A 38.«

Goscinny/Uderzo

Ihr Rechtsanwalt im Verwaltungsrecht – Timo Berneit

Im Bereich Verwaltungsrecht vertreten wir unsere Mandanten in allen dazugehörigen Fachgebieten, angefangen beim öffentlichen Baurecht über das Vergaberecht bis hin zum Wirtschaftsverwaltungsrecht (Gewerberecht, Handwerksrecht, Wirtschaftsförderungsrecht, Gaststättenrecht, Berg- und Energierecht) und Umweltrecht (Immissionsschutzrecht, Abfallrecht, Wasserrecht, Natur- und Landschaftsschutzrecht). Insgesamt regelt das Verwaltungsrecht diejenigen Angelegenheiten, bei denen nicht nur Bürger und Firmen beteiligt sind, sondern Behörden auf einer Seite Partei einer rechtlichen Auseinandersetzung sind.

Zudem sind wir ebenfalls im Beamtenrecht und öffentlichen Dienstrecht für Sie tätig. Das Beamtenrecht ist ein Teil des Besonderen Verwaltungsrechts und behandelt die Rechtsverhältnisse bei Beamten sowie Beschäftigten im öffentlichen Dienst, während das öffentliche Dienstrecht die Bedingungen regelt, unter denen diese tätig sind.

Timo Berneit

Timo Berneit
Rechtsanwalt

SiGeKo (nach BaustellV)

Lehrbeauftragter Internationale-BA
University of Cooperative Education