»Verteidigung ist Kampf. Kampf um die Rechte des Beschuldigten im Widerstreit mit den Organen des Staates, die dem Auftrag zur Verfolgung von Straftaten zu genügen haben.«

Hans Dahs

Der Kampf ums Recht

Wir suchen den Konflikt nicht. Ein Großteil unserer Mandate endet vielmehr mit einem sog. „Deal“.  Ein für den Mandanten positives Ergebnis lässt sich bei einer Verständigung aber nur erreichen, wenn das Gericht weiß, dass die Verteidigung auch bereit wäre, die Sache „auszufechten“. Wir weichen dem Konflikt insbesondere dann nicht aus, wenn Rechte unserer Mandanten bedroht sind. Wir weichen in diesem Falle selbst dann nicht zurück, wenn die Staatsanwaltschaft den Verfolgungsdruck auf die Verteidiger, also uns persönlich ausweitet.

 

Ein Beispiel haben wir hier beigefügt:

Das Unerhörte zu Gehör bringen

Unserem Mandanten wurde Erpressung vorgeworfen. Es wurde – was leider nicht allzu selten vorkommt – ein Haftbefehl erlassen, um ein Geständnis zu erzwingen. Auch im Übrigen wurde die Verteidigung massiv behindert, so dass ein Konflikt im Interesse unseres Mandanten nicht mehr zu vermeiden war. Wir haben also einmal mehr den uns vom Bundesverfassungsgericht zugewiesenen Auftrag wahrgenommen, das „Unerhörte zu Gehör zu bringen“ und dem Gericht u.a. vorgeworfen, der Haftbefehl sei nur erlassen worden, um ein Geständnis zu erzwingen. Die Staatsanwaltschaft nahm das zum Anlass, ein Ermittlungsverfahren gegen die Verteidigung wegen „falscher Verdächtigung“ und „übler Nachrede“ einzuleiten und, nachdem wir auf die offenkundige Haltlosigkeit dieser Vorwürfe hingewiesen haben, Anklage wegen „Beleidigung“ zu erheben. Wir haben uns hiervon allerdings wenig beeindrucken lassen und die Anklage mit der ebenfalls beigefügten – durchaus mit Augenzwinkern versehenen – Verteidigungsschrift pariert.
Ergebnis: Der Vorwurf der Erpressung gegen unseren Mandanten wurde nach dem, was Verteidiger ein „reinigendes Gewitter“ nennen, fallen gelassen; es wurde eine sehr geringfügige Geldstrafe wegen Bedrohung ausgeurteilt. Der Mandant war nicht einen Tag in Untersuchungshaft.
Das Amtsgericht musste – zähneknirschend – die von uns beantragte Nichtzulassung der gegen die Verteidigung erhobenen Anklage beschließen:

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RA, Fachanwalt Strafrecht Michael Bernard

Michael Bernard
Rechtsanwalt

Fachanwalt für Strafrecht

Timo Korn, RA, Fachanwalt Strafrecht, Fachanwalt Familienrecht

Timo Korn
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Fachanwalt für Strafrecht

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Prof. Dr. Hanno M. Kämpf

Prof. Dr. Hanno M. Kämpf
Strafverteidiger

RA, Fachanwalt Strafrecht Markus Cronjäger

Markus Cronjäger
Rechtsanwalt

Fachanwalt für Strafrecht