
Ihr Fachanwalt im Sozialrecht – Denis Skaric-Karstens
SGB II – Hartz IV
Zu den großen sozialrechtlichen Umbrüchen der letzten Jahre zählt sicherlich die Einführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende, im Volksmund Hartz IV genannt, als neues Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB II). Neben dem GKV Wettbewerbsstärkungsgesetz, dem Gesetz zur Anpassung der Regelaltersgrenze, der Änderung des Sozialhilferechts (nunmehr im SGB XII, das auch die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung enthält) und des Arbeitsförderungsrechts (SGB III), um nicht alle zu nennen, gehört als umstrittenste Komponente des Umbaus des Sozialstaates und größtes Ausrufezeichen der Paradigmenänderung vom Fördern zum Fordern und Fördern das Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (BGBl. I 2003 S.2954 ff.).
Die Flut der Verfahren gegen die immer noch oft als ungerecht empfundenen Regelungen war anfangs von Behörden und Gerichten kaum zu bewältigen und insbesondere die Fehlerquote bei den Behörden machte zahllose Sozialgerichtsverfahren notwendig, von denen ein beträchtlicher Teil zugunsten der betroffenen Bürger ausging. Zwar hat sich diese Quote, auch durch bessere Qualifikation der Sachbearbeiter, mittlerweile etwas gebessert, doch noch liegt hier vieles im Argen und auch die immense Arbeitsbelastung bei oft dünner Personaldecke und hohem Krankenstand in den Jobcentern führt zu vielen unnötigen Fehlern.
So entbrennen täglich neue Streitigkeiten um Regelleistungen nach dem SGB II, um Anrechnung von Einkommen und Vermögen, Sanktionen, Rückforderung und Inanspruchnahme Dritter, angemessene Kosten der Unterkunft (KdU) usw.
Ein Löwenanteil der Klagen bei den Sozialgerichten befasst sich deshalb nach wie vor mit dem Thema „Hartz IV“.
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