»Eine merkwürdige Art Mensch ist der Beamte eines magistratischen Bezirksamtes. Erledige ich eine Angelegenheit schriftlich, so lädt er mich vor. Gehe ich das andere Mal gleich selbst hin, so fordert er mich auf, eine Eingabe zu machen. Ich muss rein auf die Vermutung kommen, dass er das eine Mal mich kennen lernen und das andere Mal ein Autogramm von mir haben wollte.«

Karl Kraus

Ihr Rechtsanwalt im Beamtenrecht / öffentlichen Dienstrecht – Timo Berneit

Das öffentliche Dienstrecht umfasst nicht nur die Rechtsverhältnisse der Beamten als spezielle Bedienstetengruppe des öffentlichen Dienstes, sondern auch die der Tarifbeschäftigten der öffentlich-rechtlichen Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen.

Besonderheiten im Dienstrecht

Im öffentlichen Dienstrecht spielen viele rechtliche Besonderheiten eine große Rolle. So werden im Rahmen des Beamtenrechts viele ansonsten allgemeingültige Rechtsgrundsätze des Verwaltungsrechts aufgehoben und durch eigene ersetzt.

Rechtliche Unterschiede für Beamte und Tarifbeschäftigte

Zwischen Beamten und Tarifbeschäftigten bestehen erhebliche Unterschiede. Im Unterschied zu den Beamten, die in einem speziellen öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis zu ihrem Dienstherrn stehen, werden tarifbeschäftigte Angestellte im Rahmen eines Vertragsverhältnisses tätig. Die für die Tarifbeschäftigten einschlägigen Regelungen sind eine Mischung zwischen dem privaten Arbeitsrecht und dem Beamtenrecht.

Kanzlei für öffentliches Dienstrecht und Beamtenrecht

Die Kanzlei vertritt Sie in allen Bereichen des Öffentlichen Dienstrechts und Beamtenrechts, schwerpunktmäßig in Rheinland-Pfalz und Hessen, aber auch in anderen Bundesländern, da es häufig schwer fällt, einen Rechtsanwalt zu finden, der nicht bereits den Dienstherren vertritt.

Schutz gegen unumkehrbare Fakten

Es ist gerade im öffentlichen Dienstrecht oft sehr wichtig, schnell zu handeln, um vorläufigen Rechtsschutz gewährt zu bekommen, damit keine unumkehrbaren Fakten seitens des Dienstherrn geschaffen werden.

 

Unsere Leistungen im Beamten- und öffentlichen Dienstrecht

Hier finden Sie einige Leistungen unserer Kanzlei für Beamte und tarifbeschäftigte Angestellte:

  • Verbeamtung
  • Abordnung, Umsetzung, Versetzung
  • Konkurrentenklage
  • Dienstliche Beurteilungen
  • Nebentätigkeit
  • Befristete Verträge
  • Rückforderung von Bezügen
  • Beihilfe
  • Ruhegehalt
  • Altersteilzeit
  • Dienstunfall
  • Mehrarbeit
  • Rückforderung von Bezügen
  • Disziplinarverfahren

Darüber hinaus verteidigen wir sie oder vertreten Ihr Recht in vielen weiteren Bereichen des Beamtenrechts und öffentlichen Dienstrechts.

Timo Berneit

Timo Berneit
Rechtsanwalt

SiGeKo (nach BaustellV)

Lehrbeauftragter Internationale-BA
University of Cooperative Education