(Nichts) neues zum „Mobbing“

Das Landesarbeitsgericht in Mainz hatte sich mit der Frage auseinander zu setzen, ob einem Arbeitnehmer unter dem Gesichtspunkt des sog. „Mobbings“ Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüche zustehen.

Die Klägerin trug unter anderem vor, mehr Arbeit zugewiesen bekommen zu haben als sie objektiv erledigen konnte, durch Äußerungen wie „sie sei gefährlich“ diskreditiert worden zu sein und einer Kollegin sei untersagt worden sie zu unterstützen etc.

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Abfindungsversprechen

In einem ganz aktuellen Urteil hat sich das Landesarbeitsgericht in Mainz mit der Frage auseinandersetzten müssen, welche Rechtsfolgen an ein Abfindungsversprechen geknüpft sind.
Vorliegend hatte der Arbeitgeber dem Mitarbeiter gekündigt und in das Kündigungsschreiben unter anderem geschrieben, dass er „bis zum […] seine vereinbarte Abfindung […] ausbezahlt“.

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