Die Änderungen des Sorgerechts für unverheiratete Eltern sind noch nicht in Kraft.

Wie mittlerweile in nahezu allen Medien berichtet wurde, wird das Sorgerecht unverheirateter Eltern reformiert. Die Regelungen sind jedoch lediglich vom Bundestag beschlossen worden, haben aber noch keine Gesetzeskraft. Die Neuerungen sind notwendig, da das bisherige Recht durch eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts 2010 für verfassungswidrig erklärt wurde und somit de facto seitdem keine gesetzliche Regelung besteht.
Nach der Neuregelung kann der Kindesvater das Sorgerecht erhalten, wenn nicht ausnahmsweise das Kindeswohl dagegen spricht. Diese sogenannte negative Kindeswohlprüfung trägt dem Umstand Rechnung, dass sich das gemeinsame Sorgerecht im Regelfall positiv auf das Kindeswohl auswirkt.

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Passend zu Ostern: Mein Name ist Hase – ich weiß von nichts.

Die Redensart „Mein Name ist Hase – ich weiß von nichts“ ist wohl jedem bekannt. Ihr Ursprung ist aber heute aktueller denn je. Der Ausspruch stammt von dem Heidelberger Jurastudenten Karl Victor von Hase. Er war 1855 vor dem Universitätsgericht wegen Fluchthilfe angeklagt worden. Als Jurastudent wusste er, dass er Angaben zur Person machen muss und er kannte sein Recht, zu den Vorwürfen zu schweigen. Zu Beginn der Gerichtsverhandlung machte Hase mit den Worten: „Mein Name ist Hase; ich verneine die Generalfrage; ich weiß von nichts“ von diesem Recht Gebrauch.

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Auch bei verabredeten Schlägereien sind Körperverletzungen strafbar.

Der BGH hat am 20.02.2013 (Az: 1StR 585/12) entschieden, dass auch Körperverletzungen die bei verabredeten Schlägereien stattfinden, strafbar sein können. Diese Körperverletzungen sind nach Ansicht des BGH nicht von der Einwilligung des § 228 StGB getragen, da dies insoweit den guten Sitten widerspricht. Der BGH hat hierbei vor allem 2 Punkte herausgestellt:

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