Ein Beratungsschwerpunkt unserer insolvenzrechtlichen Tätigkeit liegt an der Schnittstelle zwischen dem Steuerrecht und dem Insolvenzrecht.
Die Eröffnung oder Beantragung eines Insolvenzverfahrens lässt die steuerlichen Erklärungs- und Zahlungspflichten nicht entfallen. Zwar genießt der Fiskus grundsätzlich keine Privilegierung gegenüber anderen Gläubigern. Aufgrund seiner hoheitlichen Befugnisse und Aufgaben setzt er seine Gläubigerrechte aber konsequent durch. Geschäftsführer, Gesellschafter und auch Insolvenzverwalter sehen sich daher oftmals einer Inanspruchnahme durch das Finanzamt ausgesetzt.
Bei der Beratung und Vertretung unserer Mandanten gegenüber der Finanzverwaltung kombinieren wir unsere steuerrechtliche und unsere insolvenzrechtliche Expertise und erreichen so im Verhandlungs- oder Rechtswege das optimale Ergebnis.
Ihr Ansprechpartner im Insolvenzrecht

Christian Closhen
Fachanwalt für Steuerrecht
Fachanwalt für Insolvenzrecht