Der Erfolg eines Unternehmens lässt sich in der globalisierten Welt nicht mehr alleine „vor der eigenen Haustür“ erzielen. Vielfach bedarf es der Erschließung neuer, unbekannter Märkte, die von Marktteilnehmern beherrscht werden, deren Zielsetzung und Mentalität oftmals nur schwer zu verstehen ist.
Gerade in dieser Ausgangssituation ist es für jeden Kaufmann notwendig, bei dem Abschluss von Verträgen keine Fehler zu begehen, die die Geschäftsbeziehung einseitig belasten und den wirtschaftlichen Erfolg des Gesamtprojektes in Frage stellen und zu hohen Folgekosten führen. Dies zu vermeiden ist unsere Aufgabe. Wir beraten in diesem Zusammenhang regelmäßig Kaufleute und gestalten Kooperations- sowie die üblichen Vertriebsverträge und sonstigen Verträge des Handelsgesetzbuches. Verhandlungen mit potentiellen Handelsvertretern, Vertragshändlern oder Kunden - auch in Englisch - gehören ebenso zu unserem Tätigkeitsbereich.
Ihre Ansprechpartner im Handels- und Gesellschaftsrecht

Christian Closhen
Fachanwalt für Steuerrecht
Fachanwalt für Insolvenzrecht

Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Diplom-Rechtspfleger (FH)