Wettbewerb ist eine Verdeutschung des Wortes Konkurrenz. Man bewirbt sich mit anderen um die Wette. Da es sich um ein natürliches Phänomen handelt, ist eine exakte Begriffsbestimmung kaum möglich.
Dr. Helmut Köhler, Richter und o. Professor

Unsere Tätigkeit im Lauterkeitsrecht oder Werberecht konzentriert sich außergerichtlich auf die Kontrolle von Promotion-, Werbekampagnen und einzelnen Werbeaussagen darauf, ob sie unlauter sind. Neben der rechtlichen Expertise sehen wir uns jedoch auch als Gesprächspartner und Ideengeber für Alternativen, sollte im Einzelfall die geplante Maßnahme rechtlich problematisch sein.
Vielfach wird unser professioneller Rat bei der Durchführung konkreter Verkaufsaktionen oder dem Einsatz neuer Geschäftsmodelle eingeholt, nicht zuletzt bei Fragen der Haftungsvermeidung und –verringerung.
Infolge des umfangreichen Schutzzwecks des Werberechts treten Mandaten nicht selten mit dem Wunsch an uns heran, den jeweils konkreten Marktauftritt der Wettbewerber auf dessen Lauterkeit, also den Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), hin zu prüfen und etwaige Verstöße in der gebotenen Zielstrebigkeit anzugreifen.
Wie in allen rechtlichen Bereichen gibt es auch im Wettbewerbsrecht Personen, die die rechtlichen Möglichkeiten nutzen, um sie zu eigenen, rein wirtschaftlichen Zwecken zu instrumentalisieren und damit zu missbrauchen. Gerade in diesen Fällen ist es uns ein besonderes Anliegen, auch Marktteilnehmern, die Adressat von überzogenen Abmahnungen werden, mit unserer Erfahrung und unserem know-how zu Seite zu stehen Gleiches gilt für die Entwicklung von Gegenmaßnahmen.
Auch im Wettbewerbsrecht und Werberecht finden die Verstöße vielfach im Internet statt. Mit den Begriffen Internetrecht oder Onlinerecht wird insoweit verucht, die in diesem Bereich berührten Rechtsgebiete als Querschnittsmaterie zusammenzufassen, wobei häufig das eigentliche Problem dem UWG zuzuordnen ist.
Ihr Ansprechpartner

Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Diplom-Rechtspfleger (FH)