Das kann doch nicht sein, dass der Bürger, der sich gesetzmäßig verhält, sich wie ein Idiot vorkommen muss.
Roman Herzog, Bundespräsident und Präsident des Bundesverfassungsgerichts a.D.

Das Urheberrecht genießt in den letzten Jahren eine gesteigerte Medienpräsenz. Zahlreiche Abmahnwellen der Musik-, Bild- und Filmindustrie durchziehen das Land. Allesamt basieren sie darauf, dass vermeintliche Urheberrechtsverletzungen durch die Nutzung diverser Tauschbörsen bzw. peer-to-peer Netzwerke oder die Verwendung fremder Bilder bei Auktionen oder der eigenen Homepage im Internet begangen werden. Meist bieten die abmahnenden Rechtsanwälte den Betroffenen Vereinbarungen an, gegen die Zahlung eines bestimmten Betrages, die Angelegenheit insgesamt zu erledigen.
Die Problematiken, die hierbei entstehen, werden zwar vielfach unter den Überschriften Medienrecht, Onlinerecht oder Internetrecht in diversen Foren diskutiert, materiell steht jedoch meist das Urheberrechtsgesetz im Vordergrund.
Die Prüfung, ob diese Abmahnungen gerechtfertigt und/oder die angebotenen Vereinbarungen angemessen sind, gehört zu unserem Tagesgeschäft.
Vielfach schießen diese Abmahnungen über das Ziel hinaus und sollten daher in keinem Fall ohne vorherige Prüfung durch die Unterzeichnung der stets beigefügten vorgefertigten Unterlassungserklärung erledigt werden.
Für Beratungen in diesem Zusammenhang stehen wir stets auch kurzfristig zur Verfügung. Vorab können Sie sich auch hier weiter informieren.
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