Ideen der Unternehmer und dessen Mitarbeitern sind häufig Garant für den wirtschaftlichen Erfolg eines Unternehmens. Schützen Sie diese "geistigen Eigentumsrechte" vor rechtswidrigen Angriffen durch Mitbewerber.
Dr. Marcus Soiné, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht, gewerblichen Rechtsschutz und Handels- und Gesellschaftsrecht

Ein weiterer Schwerpunkt unserer Beratungstätigkeit liegt im Gewerblichen Rechtsschutz und Medienrecht. Bei dieser juristischen Fachbezeichnung handelt es sich um einen Sammelbegriff für verschiedene, in sich geschlossene Rechtsbereiche. Er umfasst den speziellen Sonderrechtsschutz der technischen (Patente, Gebrauchsmuster und Halbleiterschutz) und nichttechnischen Schutzrechte (Marken, geschäftliche Bezeichnungen und Geschmacksmuster und Gemeinschaftsgeschmacksmuster) sowie das "verwandte" Urheberrecht, also den gesamten Bereich des geistigen Eigentums. Auch das Domainrecht und Internetrecht sind hierbei Schwerpunkte unserer anwaltlichen Beratung. Schließlich fällt das gesamte Lauterkeitsrecht, als spezielles Wettbewerbsrecht inklusive eCommerce, hierunter.
Während wir im Bereich der technischen Schutzrechte mit erfahrenen Patentanwälten zusammenarbeiten, gehört die Beratung und Vertretung in den übrigen Bereichen des Gewerblichen Rechtsschutzes zum Tagesgeschäft.
Alle Teilbereiche des Gewerblichen Rechtsschutzes zeichnen sich durch eine besondere Dynamik aus, die von nationaler und europäischer Rechtsprechung geprägt und beschleunigt wird. Eine kontinuierliche Fort- und Weiterbildung in den einzelnen Bereichen ist daher nicht nur selbstverständlich, sondern nach unserer festen Überzeugung wesensstiftend für ein Beratungsangebot im Gewerblichen Rechtsschutz.
Weiterführende Artikel zum Gewerblichen Rechtsschutz finden Sie hier.
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Diplom-Rechtspfleger (FH)