Bank- und Kapitalmarktrecht

Der Bedarf an qualifizierter Rechtsberatung im Bereich des Bank- und Kapitalmarktrechtes wächst ständig. Gerichtliche Auseinandersetzungen im Kreditvertrags- und Kreditsicherungsrecht aber auch im Bezug auf die täglichen Bankgeschäfte häufen sich, eine Vielzahl von Kapitalanlegern bedarf kompetenter Beratung, wenn es um die Durchsetzung ihrer Rechte wegen fehlerhafter Anlageberatung geht. Wir legen dabei Wert darauf, eine einseitige Bank- oder Anlegerlastigkeit zu vermeiden und bieten ein Beratungsspektrum sowohl für den Bankkunden als auch für die Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute und deren Verbundpartner wie Bausparkassen oder Versicherungsunternehmen an.

Wenn es um das Thema Geld geht, beraten wir Sie in unter anderem in folgenden Bereichen aus dem Finanzsektor:

  • Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der 
    Finanzdienstleistungsinstitute
  • Kreditvertragsrecht (Abschluss, Anpassung und Kündigung von Krediten)
  • Sonderfälle zum Kreditvertragsrecht: Verbraucherkredit, 
    Hypothekendarlehen, Bauträgerkredit, öffentliche Förderdarlehen
  • Kreditsicherungsrecht (Personalsicherheiten bspw. Bürgschaft und 
    Realsicherheiten bspw. Hypothek und Grundschuld)
  • Recht des Zahlungsverkehrs (Kontoeinrichtung und Kontoführung, Girokonto, online Banking, Zahlungsmittel und Zahlungsformen)
  • Auslandszahlungsverkehr
  • Leasing und Factoring
  • Bausparverträge
  • Steuerrechtliche Fragen des Bank- und Kapitalmarktrechtes
  • Kapitalanlagerecht (Anlageformen, Anlageberatung, 
    Anlagevermittlung)
  • Strafrechtliche Fragen des Bank- und Kapitalmarktrechtes  (Geldwäsche, Insidergeschäfte u.a.)
  • Recht der Bankenaufsicht

 

 

Ihr Ansprechpartner im Bank- und Kapitalmarktrecht