Das Arbeitsrecht ist in besonderem Maße für sozialen Frieden und Fortschritt und gleichzeitig für die Investitionen der Unternehmen und Unternehmer verantwortlich. Hierin kommt seine herausragende Stellung zum Ausdruck.

Dr. Marcus Soiné, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht, gewerblichen Rechtsschutz und Handels- und Gesellschaftsrecht

Arbeitgeber / Kollektivarbeitsrecht

Wir beraten und vertreten regelmäßig Arbeitgeber in allen Konfliktsituationen, die im Verhältnis zwischen Unternehmen/Unternehmer und Mitarbeiter entstehen. Klassischerweise fallen hierunter Abmahnung, Kündigungen, Umstrukturierungen und die sich hieraus ergebenden Verhandlungen mit dem Betriebsrat. Hierbei wird unsere profunde Rechtskenntnis ebenso geschätzt wie unser praktisches Know-how und das Gefühl für die Verhandlungssituation.

Lässt sich eine konsensuale Konfliktlösung nicht darstellen, setzen wir die gemeinsam entwickelte Strategie auch im arbeitsgerichtlichen Verfahren mit dem notwendigen Nachdruck um, nötigenfalls bis zum Bundesarbeitsgericht oder gar dem Europäischen Gerichtshof.

Mehr noch als die Lösung von Konfliktsituationen steht die Beratung und Betreuung im arbeitsrechtlichen Tagesgeschäft des Mandanten im Vordergrund, insbesondere im Rahmen der Gestaltung und Prüfung von Arbeitsverträgen.

Wenngleich wir stets bestrebt sind, in einer konstruktiven und am Wohle des Unternehmens orientierten Verhandlungsatmosphäre zwischen den Betriebspartnern eine für alle tragfähige Lösung zu schaffen, lassen sich nicht immer alle widerstreitenden Interessen außergerichtlich angemessen zum Ausgleich bringen. Zu unserem Tätigkeitsfeld gehört es daher ebenso, unsere Mandanten in Einigungsstellen- und Beschlussverfahren zu vertreten.

 

 

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Ihr Ansprechpartner im Arbeitsrecht

Dr. Marcus Soiné

Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Diplom-Rechtspfleger (FH)

soine@ckb-anwaelte.de

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