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„Auch der weniger prominente Mandant hat Anspruch auf die bestmögliche Verteidigung“ RA und FAStR Michael Bernard Nach der Strafprozeßordnung hat der Verteidiger die Aufgabe, die Rechte des Beschuldigten einseitig zu wahren und zur Beachtung aller ihm günstigen tatsächlichen Umstände beizutragen. Das Besondere der Verteidigungsfunktion liegt danach in der Einseitigkeit zugunsten des Beschuldigten. Diese Funktion kann der Verteidiger nur dann erfüllen, wenn ihm vom Mandanten alle mit der – vermeintlichen – Tat in Verbindung stehenden Informationen zur Verfügung gestellt werden. Basis einer erfolgreichen Verteidigung ist damit ein Vertrauensverhältnis zwischen Verteidiger und Mandant. Zum Aufbau eines Vertrauensverhältnisses werden wir deshalb:
Mit dem in allen Strafsachen federführenden Rechtsanwalt Michael Bernard verfügt die Kanzlei über einen Kompetenzträger, der durch seine nahezu ausschließliche Tätigkeit auf dem Gebiet des Strafrechts die Gewähr für eine effektive Verteidigung bietet. |
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