Es ist mit der Jurisprudenz wie mit dem Bier; das erste Mal schaudert man, doch hat man's einmal getrunken, kann man's nicht mehr lassen.
Johann Wolfgang von Goethe, deutscher Jurist und Dichter

Unabhängig von den "Spezialgebieten" unserer Anwälte bearbeiten wir für unsere Mandanten häufig auch zivilrechtliche Fälle, die keinem der einzelnen Tätigkeitsgebiete zugeordnet werden können.
Außerhalb unserer Kernbereiche macht daher das Allgemeine Zivilrecht, welches auch den Schwerpunkt der juristischen Ausbildung insgesamt bildet, ebenfalls einen wichtigen Teil unserer anwaltlichen Beratung und Betreuung aus.
Konkret sind dies Fragestellungen aus kauf-, werk- und darlehensrechtlichen sowie schadensrechtlichen Sachverhalten, die an uns herangetragen werden und die wir in enger Abstimmung mit unseren Mandanten bearbeiten.
Auch hierbei steht meist eine konsensuale Problemlösung ohne Einschaltung der Gerichte im Vordergrund. Soweit dies im Einzelfall nicht gelingt, betreuen wir die hieraus resultierenden Klageverfahren bundesweit, nötigenfalls auch im Berufungsverfahren.
Ihre Ansprechpartner im Zivilrecht

Christian Closhen
Fachanwalt für Steuerrecht Fachanwalt für Insolvenzrecht

Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Diplom-Rechtspfleger (FH)