Auch der weniger prominente Mandant hat Anspruch auf die bestmögliche Verteidigung.

Michael Bernard, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht

Strafrecht

Nach der Strafprozeßordnung hat der Verteidiger die Aufgabe, die Rechte des Beschuldigten einseitig zu wahren und zur Beachtung aller ihm günstigen tatsächlichen Umstände beizutragen. Das Besondere der Verteidigungsfunktion liegt danach in der Einseitigkeit zugunsten des Beschuldigten. Diese Funktion kann der Strafverteidiger nur dann erfüllen, wenn ihm vom Mandanten alle mit der – vermeintlichen – Tat in Verbindung stehenden Informationen zur Verfügung gestellt werden.

Basis einer erfolgreichen Strafverteidigung ist damit ein Vertrauensverhältnis zwischen Verteidiger und Mandant. Zum Aufbau eines Vertrauensverhältnisses werden wir deshalb:

  • von Anfang an versuchen, dem Mandanten das Strafverfahren und unsere Tätigkeit durchsichtig und nachvollziehbar zu machen
  • den Mandanten regelmäßig über den Verfahrensstand sowie über Umfang und Inhalt unserer Tätigkeiten unterrichten
  • den Mandanten – soweit möglich schon beim ersten Gespräch – über Möglichkeiten und Grenzen der Strafverteidigung in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht aufklären (mögliche Strafe und andere Folgen) und das Verteidigungsziel festlegen
  •  Honorarangelegenheiten frühzeitig und genau besprechen


Mit dem in allen Strafsachen federführenden Rechtsanwalt Michael Bernard verfügt die Kanzlei über einen Kompetenzträger, der durch seine nahezu ausschließliche Tätigkeit auf dem Gebiet des Strafrechts die Gewähr für eine effektive Verteidigung bietet.

 

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