Aktuell: „Ewiges“ Widerrufsrecht für Verbraucherdarlehensverträge läuft aus!

Altkredite zwischen 2002 und 2010 müssen nunmehr schnell widerrufen werden! Jetzt noch Vorfälligkeitsentschädigung sparen!

Wie das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz in einer Pressemitteilung vom 27.01.2016 veröffentlicht, hat das Bundeskabinett nunmehr doch eine Regelung zur Beendigung des sogenannten „ewigen Widerrufsrechts“ von zwischen 2002 und 2010 abgeschlossenen Darlehensverträgen beschlossen.

Mit dieser Ergänzung des Regierungsentwurfs zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie werden die Rechte des Verbrauchers abermals weiter beschränkt.

Für sog. Altverträge (Verbraucherdarlehensverträge und Immobiliendarlehensverträge) zwischen 2002 und 2010 gilt nun: Verbraucher haben nach Inkrafttreten des Gesetzes zum 21.03.2016 dann nur noch drei Monate Zeit, von ihrem möglicherweise bestehenden Widerrufsrecht Gebrauch zu machen. Altverträge müssten daher bis spätestens Juni 2016 widerrufen werden. Letztlich hat sich die Bankenlobby also doch durchgesetzt, von Verbraucherschutz kann keine Rede sein.

Für viele Bankkunden besteht somit nur noch zeitlich begrenzt die Möglichkeit, auch nach Jahren Darlehen wirksam zu widerrufen und sich hierdurch aktuell niedrigen Zinsen durch eine Umschuldung zu sichern oder eine bereits gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung zurück zu fordern.

Wir übernehmen gerne die Prüfung, ob Ihre Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist. Darüber hinaus können wir Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Rechte behilflich sein.

Herr Rechtsanwalt Sven Hartmann ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht sowie Bankkaufmann und verfügt über langjährige Erfahrungen auf diesem Gebiet und hat bereits zahlreiche Erfolge für betroffene Bankkunden erzielt.